Angebot

Sind Sie an unserem Angebot interessiert und wünschen Sie sich, Pflegekraft für ihren Angehörigen, für eine pflegebedürftige Person zu bestellen, füllen Sie bitte das Formular aus und schicken Sie dieses in einer E-Mail zurück. Dies ermöglicht uns, einen Kostenvoranschlag unter Beachtung von Zeit- und Arbeitsaufwand zu machen. DER KOSTENVORANSCHLAG IST KOSTENLOS.

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars setzen wir uns mit Ihnen mit unserem Angebot in Verbindung.

Die Versendung des ausgefüllten Formulars und Kostenvoranschlag ist unverbindlich, erst ist der Vertrag nach Ihrer Zustimmung abzuschließen. Unsere Verträge sind klar abgefasst und beinhalten keine verdeckten Kosten.

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns, können Sie mit einem schnellen Auswahlverfahren der Pflegekraft entsprechend Ihren Anforderungen rechnen.

Die von unseren Pflegekräften geleistete Hilfe bestehen im ganzheitlichen Service und Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten für Senioren bei ihnen zu Hause.

fragebogen

Welche Dienstleistungen werden durch Seniorenpflegekraft erbracht?

-Hilfe bei der Haushaltsführung, d. h. Aufräumen, Bügeln, Waschen, Einkäufe, Kochen

-alltägliche Unterstützung der pflegebedürftigen, insbesondere alzheimer-, demenz-, parkinsonkranken Personen, der Schlaganfallbetroffenen etc.

-Hilfe für pflegebedürftige Personen bei alltäglichen Aktivitäten, wie z. B. Anziehen, Essen, persönliche Hygiene-Maßnahmen,

-Sorge für Diäteinhaltung durch die pflegebedürftige Person (soweit sie diese einhalten soll), Sorge für Einhaltung der Termine, z. B. Arztbesuche, Medikamenteneinnahme unter Beachtung von bestimmten Zeitabständen, regelmäßige Friseurbesuche, Physiotherapeutenbesuche etc.

-Begleiten der pflegebedürftigen Person in solchen Situationen, wie z. B. Spaziergänge, Begegnungen mit Bekannten, Familientreffen, bei Arztbesuchen etc.

Achtung! Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nehmen Pflegekräfte keine medizinischen Maßnahmen vor, wie z. B. Injektionen, Insulinverabreichung, Kathetereinführung), diese Maßnahmen sind immer von medizinischen Fachkräften vorzunehmen.

Der Vertrag bestimmt, wie lange die Pflegekraft arbeitet. Gewöhnlich beträgt die Zeit, auf die eine Pflegekraft bei der personenbedürftigen Person bleibt, 2 Monate, nach diesem Zeitraum wird die Pflegekraft gewechselt. Wünschen sich der Kunde und die Pflegekraft übereinstimmend, dass die Pflegekraft länger bleibt, kann dieser Zeitraum natürlich um nächste Monate verlängert werden.

Seniorenkräfte haben den Anspruch auf 2 Stunden Freizeit täglich und einen freien Nachmittag einmal in der Woche (nach Absprache mit dem Kunden, an welchem Tag).