Angebot

Die Firma JENOVA GREGROS aus Polen vermittelt Ihnen direkt Pflegekräfte und schließt mit Ihnen einen Vertrag ab, ohne jegliche weitere Vermittlung.

Wir bieten Ihnen ganz legal vollständige Dienstleistungserbringung an.

Wir sind eine geprüfte Firma mit langjähriger Erfahrung in der Pflege- und Betreuungsbranche, unsere Dienstleistungen erbringen wir bundesweit und bieten unseren Kunden einen direkten Kontakt mit unserem Büro an, was für Sie viel bequemer und schneller ist. Wir vermitteln Pflegekräfte für Personen, die rund um die Uhr Pflege und Betreuung brauchen.

Wir sind uns dessen sehr gut bewusst, wie wichtig für Sie das Zuhause und die Nähe der Angehörigen und der Familie ist.

Dank der Pflegkräfte aus Polen ist es möglich.

 

Wir gewährleisten Ihnen:

-wir stellen Rechnungen aus, dadurch können Sie die Kosten der Rund-um-die-Uhr-Betreuung von der Steuer absetzen; die Rechnungen können Sie problemlos beim deutschen Finanzamt vorlegen

-direkter Kontakt mit unserem Büro, dadurch wird die Reaktionszeit deutlich beschleunigt

-wir sprechen Polnisch und Deutsch

-wir verfügen über klar abgefasste Verträge in Ihrer Muttersprache

-seit mehreren Jahren sind wir legal in der Europäischen Union tätig

-die Pflegekräfte werden nach Ihrem individuellen Betreuungsbedarf ausgewählt

Wollen Sie bei uns Pflegekraft bestellen, können Sie bei sprachlichen Verständnisproblemen sicher sein, dass wir Ihren Betreuungsbedarf oder Bemerkungen der Pflegekraft genau erklären.

 

Welche Vorteile sind mit der Zusammenarbeit direkt mit der polnischen Firma ohne den deutschen Koordinator verbunden?

– wesentliche Herabsetzung der Kosten

– direkter Kontakt

– jegliche Hilfe bei der Übermittlung von Informationen an Pflegerinnen, Übersetzungen

– schnelle Entscheidungen in Notfällen

– Wegfall der zusätzlichen Jahresgebühr

– Wegfall des zusätzlichen Beratungsvertrags

– Wegfall der mit Vermittler-Koordinator verbundenen Mehrkosten

– eintägige Kündigungsfrist

 

Welche Nachteile sind mit Abschluss des Vertrags mit einem vermittelnden Koordinator verbunden?

– höhere monatliche Kosten, erhöht um eine Koordinatorprovision in Höhe von 200€ bis 500€

– Jahresgebühr für Vermittlung (Abonnement) in Höhe von mindestens 500€

– sehr oft wird neben dem Vertrag über Pflegedienstleistungen auch ein Beratungs- und Vermittlungsvertrag abgeschlossen, dessen Kosten mindestens 250€ betragen

– die mit Vertragskündigung verbundenen durch den Koordinator erhobenen Verwaltungskosten in Höhe von mindestens 50€

– verlängerte Dauer der Übermittlung von Informationen und Profilen

– mangelnder direkter Kontakt, denn in meisten Fällen spricht der Koordinator kein Polnisch und alle Informationen müssen sowieso durch polnische Firma übermittelt werden

 

Sind Sie an unserem Angebot interessiert und wünschen Sie sich, Pflegekraft für ihren Angehörigen, für eine pflegebedürftige Person zu bestellen, füllen Sie bitte das Formular aus und schicken Sie dieses in einer E-Mail zurück. Dies ermöglicht uns, einen Kostenvoranschlag unter Beachtung von Zeit- und Arbeitsaufwand zu machen. DER KOSTENVORANSCHLAG IST KOSTENLOS.

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars setzen wir uns mit Ihnen mit unserem Angebot in Verbindung.

Die Versendung des ausgefüllten Formulars und Kostenvoranschlag ist unverbindlich, erst ist der Vertrag nach Ihrer Zustimmung abzuschließen. Unsere Verträge sind klar abgefasst und beinhalten keine verdeckten Kosten.

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns, können Sie mit einem schnellen Auswahlverfahren der Pflegekraft entsprechend Ihren Anforderungen rechnen.

Die von unseren Pflegekräften geleistete Hilfe bestehen im ganzheitlichen Service und Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten für Senioren bei ihnen zu Hause.

fragebogen

Welche Dienstleistungen werden durch Seniorenpflegekraft erbracht?

-Hilfe bei der Haushaltsführung, d. h. Aufräumen, Bügeln, Waschen, Einkäufe, Kochen

-alltägliche Unterstützung der pflegebedürftigen, insbesondere alzheimer-, demenz-, parkinsonkranken Personen, der Schlaganfallbetroffenen etc.

-Hilfe für pflegebedürftige Personen bei alltäglichen Aktivitäten, wie z. B. Anziehen, Essen, persönliche Hygiene-Maßnahmen,

-Sorge für Diäteinhaltung durch die pflegebedürftige Person (soweit sie diese einhalten soll), Sorge für Einhaltung der Termine, z. B. Arztbesuche, Medikamenteneinnahme unter Beachtung von bestimmten Zeitabständen, regelmäßige Friseurbesuche, Physiotherapeutenbesuche etc.

-Begleiten der pflegebedürftigen Person in solchen Situationen, wie z. B. Spaziergänge, Begegnungen mit Bekannten, Familientreffen, bei Arztbesuchen etc.

Achtung! Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nehmen Pflegekräfte keine medizinischen Maßnahmen vor, wie z. B. Injektionen, Insulinverabreichung, Kathetereinführung), diese Maßnahmen sind immer von medizinischen Fachkräften vorzunehmen.

Der Vertrag bestimmt, wie lange die Pflegekraft arbeitet. Gewöhnlich beträgt die Zeit, auf die eine Pflegekraft bei der personenbedürftigen Person bleibt, 2 Monate, nach diesem Zeitraum wird die Pflegekraft gewechselt. Wünschen sich der Kunde und die Pflegekraft übereinstimmend, dass die Pflegekraft länger bleibt, kann dieser Zeitraum natürlich um nächste Monate verlängert werden.

Seniorenkräfte haben den Anspruch auf 2 Stunden Freizeit täglich und einen freien Nachmittag einmal in der Woche (nach Absprache mit dem Kunden, an welchem Tag).